Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI – Pflichtberatung bei Pflegegeld
Wenn Sie Pflegegeld beziehen, schreibt die Pflegeversicherung regelmäßige Beratungseinsätze vor. Diese finden bei Ihnen zu Hause statt und dienen dazu, Ihre Situation zu prüfen und Ihre Versorgung zu verbessern.
Die Kosten übernimmt ihre Pflegekasse.
Warum das wichtig ist:
Die Beratung nach § 37.3 SGB XI stellt sicher, dass die häusliche Pflege dauerhaft gut organisiert ist und Pflegebedürftige sowie Angehörige die notwendige Unterstützung erhalten. Sie hilft dabei, Überforderung frühzeitig zu erkennen, Pflegefehler zu vermeiden und die Qualität der Versorgung zu sichern. Gleichzeitig ist sie Voraussetzung dafür, dass das Pflegegeld weiterhin ohne Kürzung oder Unterbrechung gezahlt wird. Die regelmäßigen Beratungseinsätze bieten Orientierung, Sicherheit und konkrete Hilfestellung im Pflegealltag.
Was wir für Sie tun:
✔ Durchführung der Beratungsgespräche
✔ Analyse Ihrer häuslichen Pflegesituation
✔ Praktische Tipps zur Entlastung und Sicherheit
✔ Dokumentation für die Pflegekasse
Ihr Nutzen:
Diese Beratung ist gesetzlich vorgeschrieben, für Sie aber kostenlos – und wir machen sie verständlich, wertschätzend und individuell.
